Finanzielle Unterstützung ab sofort auch für die Region
Loxstedt/Hannover, 19.11.2020. Nicht nur Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen, auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen leiden. „Notwendige Einnahmen oder Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um beispielsweise laufende Kosten oder auch anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der ,Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen‘ bei der NBank beantragt werden“, teilt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mit.
Er sei Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) sehr dankbar für die Förderung, so Lottke: „Die SPD-geführte Landesregierung ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung des gemeinnützigen Sektors sehr bewusst. Deshalb unterstütze ich auch mit Nachdruck das Anliegen der Ministerin, für soziale Einrichtungen gleichberechtigt zu gewerblichen Unternehmen die Möglichkeit zu schaffen, Kredite zu sehr günstigen Refinanzierungskonditionen zu erhalten.“
Der neue Niedersachsen-Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen schließt, so der SPD-Politiker, eine Lücke geschlossen, um den Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen und Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen: Gemeinnützige Organisationen auch im Cuxland und im Landkreis Osterholz würden damit in die Lage versetzt, ihre gesellschaftlich wichtige Arbeit weiter fortzusetzen, so Lottke.
Das Förderangebot richtet sich nach den Worten des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten an gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung, ob eine Förderung möglich ist, außen vor.
Darlehen von 10.000 Euro bis 800.000 Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiert zwischen fünf, sieben und zehn Jahren. Abhängig von der Laufzeit sind mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Der Antrag kann ab sofort über das Kundenportal der NBank schnell und komplikationslos gestellt werden. Ein Erklärvideo gibt zielgenaue Instruktionen. Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig. Wie Lottke weiter mitteilte, sei Niedersachsen eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen bislang umgesetzt werde.
Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung stellt damit Jugend- und Familienbildungsstätten, Jugendherbergen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie weiteren gemeinnützigen Sozialunternehmen neben den Leistungen des Landes aus der Richtlinie „Corona – Sonderprogramm für Jugend – und Familienbildung- und -erholung“ sowie der Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz zum Ausgleich von coronabedingten Einnahmeausfällen ein weiteres Programm zur Verfügung. „Es hilft dabei, die Folgen der COVID-19-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Folgen abzumildern und zum Erhalt unserer vielfältigen sozialen Landschaft beizutragen“, so der SPD-Politiker.
Original-Link zum Antragsportal:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Schnellkredit-gemeinn%C3%BCtzige-Organisationen/index.jsp
Verkürzter Link für die redaktionelle Veröffentlichung:
https://bit.ly/3fbKqO9