Loxstedt/Hannover, 18.12.2019. Im Rahmen der Dezember-Plenarsitzung hat der Niedersächsische Landtag heute konkrete Maßnahmen beschlossen, um dem Gesundheits- und Trinkwasserschutz Vorrang vor den Interessen der Erdgas- und Erdölförderung zu geben: „Das ist eine gute und richtige Vorgehensweise – Schritt für Schritt im unmittelbaren Bürgerinteresse. Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung macht damit deutlich, dass sie sich wirklich und nachhaltig wirksam für die Menschen in den Regionen einsetzt, in denen Erdgas- und Erdölförderung stattfindet“, kommentiert der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt.
Der SPD-Politiker erklärte, Niedersachsen werde über den Bundesrat einen Gesetzentwurf einbringen, wonach künftig alle Erdgas- und Erdölbohrungen unabhängig von Fördermenge und -tiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssten. „Ich bin meiner Fraktionskollegin Dörte Liebetruth aus Verden sehr dankbar für ihren leidenschaftlichen Einsatz in diesem wichtigen Thema, weil es für viele Menschen von elementarer Bedeutung ist“, so Lottke. Bis auf Bundesebene das Recht entsprechend geändert sei, gelte seit dem 16. Dezember eine Übergangsregelung für Wasserschutzgebiete: Diese führe in Niedersachsen de facto zu einer Pflicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen, erläutert der SPD-Politiker.
Des weiteren habe der Landtag die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz vor Erdstößen vorzulegen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Förderaktivitäten stünden, so Lottke: „Wir reden da nicht über hypothetische Annahmen, sondern über konkrete Ereignisse“, verwies der SPD-Politiker auf zwei Erdbeben Ende November in Kirchlinteln, die im Zusammenhang mit der Förderung von Erdgas gestanden hätten.
Auf niedersächsischem Landesgebiet werden erhebliche Anteile der deutschen Erdgas- und Erdölproduktion gefördert: „2017 kam mit 94 Prozent der Löwenanteil des deutschen Erdgases aus unserem Bundesland und mit etwas mehr als einem Drittel der Bundesfördermenge auch ein erheblicher Anteil des in Deutschland geförderten Erdöls“, so der SPD-Politiker. Es gelte die trotz technologischen Fortschritts bestehenden Restrisiken für das Trinkwasser im Blick zu behalten und diese ebenso abzustellen wie die Gefahren durch Erdbeben.
Wie der SPD-Landtagsabgeordnete weiter mitteilte, macht sich Landtag auf Antrag der SPD-Fraktion für eine Änderung des Bundesberggesetzes stark: „Wenn es nach unserem Willen geht, soll die von vielen Bürgerinitiativen oft geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit vor der Erlaubniserteilung zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend werden.“ Lottke ergänzte, dass der Landtag die Landesregierung heute auch dazu aufgefordert habe, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen und für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen. Aktuell gilt für Erdgasförderstätten ein Mindestabstand von 100 bis 200 Metern zur Wohnbebauung: „Ich bin mir mit meiner Kollegin Dörte Liebetruth und den Mitgliedern der SPD-Fraktion einig, dass wir vor dem Hintergrund der Abstandsstudie eine Erhöhung des Mindestabstands zu Wohnhäusern auf zwei Kilometer prüfen müssen“, so Lottke. Die Abstandsstudie sieht einen möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung von Blutkrebserkrankungen und der Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten. Der Loxstedter SPD-Politiker begrüßte die Einladung von Umweltminister Olaf Lies zu einem Dialog zum Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgas- und Erdölförderung: Das sei eine gute Ebene, auf der die Frage eines Verbots der Erdgas- und Erdölförderung in Wasserschutzgebieten weiter erörtert werden müsse, so Lottke.