
Christina Jantz-Herrmann erläuterte: „Bundesministerin Andrea Nahles hat Ende April den Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Dieser wird nun mit den anderen Bundesressorts sowie den Bundesländern und den betroffenen Verbänden abgestimmt. Wir schaffen damit den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein wichtiger und richtiger Meilenstein in der Behindertenpolitik.“
Die Einrichtungsleiter lobten das Ansinnen der Bundesregierung, ein Leistungsgesetz für behinderte Menschen zu schaffen, dass Selbstbestimmungsrechte und Leistungen für behinderte Menschen stärkt. Die Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Trägerorganisationen schilderten der Abgeordneten aber auch eindringlich ihre Bedenken bezüglich des aktuellen Entwurfs.
Gerade für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen müsse mehr getan werden. „Den Fokus auf die Rehabilitationsfähigkeit zu lenken, erachten wir als äußerst kritisch. Hierdurch drohen gerade Menschen mit hohem Hilfebedarf ins Pflegesystem abgeschoben zu werden, wo sie keinen Anspruch mehr auf Eingliederungsleistungen hätten“, so Carl-Georg Issing, Vorstandsmitglied der Stiftung Waldheim.
Die Zahl und damit die Kosten für Angebote für ältere Menschen mit Behinderung werden steigen. Auch in diesem Personenkreis sei ein Zugewinn von Kompetenzen nicht mehr zu erwarten und dennoch müssten diese Menschen Zugang zu Teilhabeleistungen haben, die über den pflegerischen Bedarf hinausgehen.
„Neben dem breit angelegten Beteiligungsverfahren durch das Bundesarbeitsministerium gibt es Verbesserungspotential bezüglich des Gesetzentwurfs. Getreu dem Struckschen Gesetz, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es in den Bundestag eingebracht wird, werde ich die Hinweise aufnehmen und in den Beratungsprozess einbringen“, versprach Christina Jantz-Herrmann.