
Anträge von kommunalen Gebietskörperschaften können beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ab sofort gestellt werden. Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrages ist die Registrierung auf der Ausschreibungsdatenbank (ADB) unter www.breitbandausschreibungen.de . Planungs- und Beratungskosten können ab sofort mit bis zu 100 Prozent und einem Maximalbetrag von 50.000 Euro gefördert werden. Dies soll einen schnellen Beginn der Planungen befördern. Für alle Details zur Breitbandförderrichtlinie steht das Breitbandbüro des Bundes (www.breitbandbuero.de) zur Verfügung.
Auch weiterhin gibt es viele Bereiche in den Landkreisen Osterholz und Verden, die noch nicht über schnelles Internet verfügen. Aktuell arbeitet das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen an der Weiterentwicklung des Breitbandatlas, der die genaue Breitbandversorgung abbildet. Christina Jantz ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der dazugehörigen Online-Umfrage auf. Die Teilnahme kann unter http://www.breitband-niedersachsen.de/index.php?id=255 erfolgen.