Widersprüche gegen Google Street-View
18. Mai 2010 0 KommentareGoogle Street View nimmt bundesweit mit einer Kamera alle Straßen, Häuser und Gärten auf. Dabei kann es auch vorkommen, dass Personen auf den Bildern zu erkennen sind. Gegen die Darstellung seiner Immobilien und auch der Personen kann man sich wehren, indem man Widerspruch bei Google Street View einlegt. Dies kann per Internet oder per Post erfolgen.
Ende April haben sich Google und Verbraucherschutzministerin Frau Aigner darauf geeinigt, dass Google auch Sammelwidersprüche für die Streichung bei Google Street View akzeptiert.Nach Ansicht von Frau Aigner könnten in Rathäusern Listen für Widersprüche ausliegen und gebündelt weitergeleitet werden. Damit seien Einsprüche, wenn alle Anwohner dies möchten, für ganze Straßenzüge möglich.
Die Kreis-SPD Osterholz unterstützt dieses und bietet hier einen Musterbrief zum herunterladen an.
| Verfügbare Downloads | Format | Größe |
|---|---|---|
| Musterbrief Google Streetview | 407 KB |
Seite des BundesVerbraucherschutzministerium mit Mustertexten und informationen
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